Der Betroffene eines traumatischen Ereignisses sollte bestenfalls direkt am Ort des Geschehens betreut werden. Dazu bieten sich geschulte Mitarbeiter ihres Unternehmens, sogenannte psychologische Ersthelfer/Innen, an, die in diesem Fall nur die Aufgabe wahrnehmen, sich um den Betroffenen zu kümmern und ihn nicht alleine zu lassen.

Die Aufgaben der psychologischen Ersthelfer sind folgende:

Nach diesen Erstmaßnahmen sollte eine weitere Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte und/oder Psychotherapeuten erfolgen. In der Regel hat Ihre Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Kontaktdaten oder sogar Angebote.