Im privaten wie auch im beruflichen Leben können extreme Situationen unseren Körper und Geist unter großen Stress setzen. Wir erleben zum Beispiel einen Suizid, einen schweren Unfall oder einen Überfall mit. Diese Situationen sind selten aber hoch belastend und folgenschwer.
Werden sie nicht aufgearbeitet, können sich langfristig körperliche und geistige negative Auswirkungen zeigen. Es kann sich eine Belastungsstörung entwickeln oder bestehende Erkrankungen (z.B. Depressionen, Suchterkrankungen) können sich verstärken oder wieder aufbrechen.
Durch eine kurzfristig zur Verfügung stehende psychologische Hilfe kann diese Entwicklung verhindert werden. Dabei ist die Stabilisierung der Beteiligten das Ziel, um psychische Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Im beruflichen Kontext hat hier der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und der Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit einzugreifen. Auch wenn diese extremen Situationen in Ihrem Unternehmen selten oder nie auftreten lohnt es sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es ist auch im unternehmerischen Interesse, da sich durch auftretende schwerwiegende Krankheitsbilder auch direkt nachteilige wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen einstellen.
Je nachdem welche Größe Ihr Betrieb hat und wie Ihre Gefährdungsbeurteilung ausfällt, können folgende Maßnahmen dienlich sein:
- Schulung/Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema „ Umgang mit traumatischen Ereignissen“ .
- Ausbildung von „psychologischen Ersthelfern“, Mitarbeiter die besonders geschult werden und für Ihre Kollegen und Kolleginnen im Falle eines Falles ansprechbar sind.
- Erarbeiten eines Konzeptes, das die Betreuung Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen regelt. Setzen Sie sich hierzu am besten mit Ihrer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zusammen; so können Sie auch klären welche Folgemaßnahmen bereits vorgehalten werden.
Psychologische Erste Hilfe
Ausbildung zum psychologischen Ersthelfer.
In dieser 16 Unterrichtseinheiten dauernden Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
- Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung mit Betroffenen in Theorie und Praxis
- Stress und Stressbewältigung
- Grundlagen der Psychotraumatologie
- Verhalten von Betroffenen in Extremsituationen
- Interventionsmöglichkeiten
- Psychohygiene
- weitergehende Hilfsangebote
- Darstellung Ihrer betrieblichen Vorgehensweise
- Tipps aus der Praxis für die Praxis
Diese Ausbildung biete ich als Inhouse-Seminar an. Angebot hierzu auf Anfrage.
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Was bedeutet Psychotrauma
Ein Ereignis, das unsere normalen Bewältigungsstrategien überfordert, hat das Potenzial ein Psychotrauma auszulösen. Dazu gehören nicht nur Naturkatastrophen und Großschadensereignisse wie zum Beispiel Massenkarambolagen, Großbrände, Massenpaniken. Auch im beruflichen Alltag gibt es schwerwiegende Ereignisse, die für den direkt Betroffenen oder unmittelbaren Zeugen wie eine Katastrophe wirken.
Dies können sein:
- Suizide auf Schienen
- Schwerer (Arbeits-) Unfall
- Raubüberfall
- Bedrohung mit einer Waffe
- Starke körperliche Gewalt
Von einem Trauma spricht man unter anderem dann, wenn folgende Punkte zutreffen:
- Das Erleben von tatsächlichem oder drohendem Tod, schwerer Verletzung oder einer sonstigen Gefahr für die Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer.
- Begleitet mit dem Wahrnehmen von Hilflosigkeit, starkem Entsetzen oder starker Angst.
Der Betroffene erlebt sich während und unmittelbar nach diesem plötzlichen und unerwarteten Ereignis in einer Schockphase. Dies äußert sich zum Beispiel im Gefühl wie betäubt oder desorientiert zu sein. Äußerlich kann der Betroffene jedoch ruhig und gefasst wirken.