Der Betroffene eines traumatischen Ereignisses sollte bestenfalls direkt am Ort des Geschehens betreut werden. Dazu bieten sich geschulte Mitarbeiter ihres Unternehmens, sogenannte psychologische Ersthelfer/Innen, an, die in diesem Fall nur die Aufgabe wahrnehmen, sich um den Betroffenen zu kümmern und ihn nicht alleine zu lassen.
Die Aufgaben der psychologischen Ersthelfer sind folgende:
- Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen
- Falls erforderlich und noch nicht geschehen, medizinische Hilfe anfordern
- Aus der Situation führen und äußere Sicherheit herstellen
- Emotionale Entlastung gewährleisten
- Auf Informationen des Betroffenen eingehen und über normale Stressreaktionen in dieser Situation und weiteren Ablauf der betrieblichen Vorgehensweise informieren
- Nach Absprache mit dem Betroffenen ggf. Information der Angehörigen
- Begleitung zum Arzt oder in das private Umfeld
- Ggf. Entwickeln einer Bewältigungsstrategie für die Nacht oder Einleitung einer weiterführenden psychologischen Unterstützung, falls diese notwendig sein sollte.
Nach diesen Erstmaßnahmen sollte eine weitere Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte und/oder Psychotherapeuten erfolgen. In der Regel hat Ihre Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Kontaktdaten oder sogar Angebote.