Der Betroffene eines traumatischen Ereignisses sollte bestenfalls direkt am Ort des Geschehens betreut werden. Dazu bieten sich geschulte Mitarbeiter ihres Unternehmens, sogenannte psychologische Ersthelfer/Innen, an, die in diesem Fall nur die Aufgabe wahrnehmen, sich um den Betroffenen zu kümmern und ihn nicht alleine zu lassen.

Die Aufgaben der psychologischen Ersthelfer sind folgende:

  • Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen
  • Falls erforderlich und noch nicht geschehen, medizinische Hilfe anfordern
  • Aus der Situation führen und äußere Sicherheit herstellen
  • Emotionale Entlastung gewährleisten
  • Auf Informationen des Betroffenen eingehen und über normale Stressreaktionen in dieser Situation und weiteren Ablauf der betrieblichen Vorgehensweise informieren
  • Nach Absprache mit dem Betroffenen ggf. Information der Angehörigen
  • Begleitung zum Arzt oder in das private Umfeld
  • Ggf. Entwickeln einer Bewältigungsstrategie für die Nacht oder Einleitung einer weiterführenden psychologischen Unterstützung, falls diese notwendig sein sollte.

Nach diesen Erstmaßnahmen sollte eine weitere Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte und/oder Psychotherapeuten erfolgen. In der Regel hat Ihre Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Kontaktdaten oder sogar Angebote.